Heilpraktiker Versicherung

15. Dez 2011 | Von | Rubrik: Krankenversicherung

Immer mehr Menschen entscheiden sich heute, Behandlungen beim Heilpraktiker in Anspruch zu nehmen. Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse jedoch können diese Kosten nicht bei ihrer Kasse geltend machen, denn es handelt sich hierbei nicht um Leistungen, die im Leistungskatalog enthalten sind. Lediglich privat Versicherte können diese Kosten mit ihrer Krankenversicherung abrechnen, sofern sie die Heilpraktikerbehandlungen mit vereinbart haben. Fehlt eine solche Vereinbarung, wird die Krankenkasse auch in diesem Fall keine Zahlungen leisten. Behandlungen wären demnach aus eigener Tasche zu finanzieren.

Separate Zusatzversicherungn für die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung?

Patienten, die viel Wert auf eine Behandlung durch Heilpraktiker legen, sollten aufgrund der teils hohen Kosten, die eine solche Behandlung mit sich bringen kann, über den Abschluss einer Heilpraktiker Versicherung nachdenken. Eine solche Versicherung kann die Kosten der Behandlung beim Heilpraktiker übernehmen und so hohen Eigenbeteiligungen vorbeugen. Anbieter für eine Heilpraktikerversicherung sind viele private Krankenversicherungen wie etwa die Gothaer, die Arag oder die Barmenia. Alle Krankenkassen weisen jedoch sehr unterschiedliche Tarife auf, so dass es nicht leicht ist, eine Heilpraktikerversicherung zu finden, die im Ernstfall auch tatsächlich leistet und alle anfallenden Kosten übernimmt. Bei einem Vergleich der Heilpraktiker Versicherungen sollten Versicherungsnehmer zuerst natürlich die Kosten einer solchen Versicherung prüfen. Ebenfalls wichtig ist aber auch der Leistungsumfang, denn was nützt eine günstige Versicherung, wenn sie im Krankheitsfall nur einen Bruchteil der Kosten übernimmt. Versicherte sollten daher in erster Linie darauf achten, welchen Betrag die Heilpraktiker Versicherung pro Jahr übernimmt. In den meisten Fällen werden hier Einschränkungen vorgenommen, so dass pro Jahr lediglich 1.000 – 2.500 Euro übernommen werden. Auch ist es üblich, dass nicht alle anfallenden Kosten, sondern lediglich 70-90% hiervon übernommen werden. Nur einige wenige Versicherungen tragen tatsächlich 100% der anfallenden Kosten, die dann auch nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet werden können.

© Meddy Popcorn - Fotolia.com

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Ab wann zahlt die abgeschlossene Versicherung?

Beim Abschluss einer Heilpraktiker Versicherung ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz in der Regel nicht sofort mit Vertragsabschluss besteht. Vielmehr vereinbaren die Versicherungen in ihren AGB eine Karenzzeit, die von drei Monaten bis zu einem Jahr betragen kann. Erst zum Ende dieser Karenzzeit können Versicherte die Versicherung dann vollumfänglich in Anspruch nehmen. Mit dieser Klausel wollen sich die Versicherungen davor schützen, dass die Heilpraktiker Versicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn bereits akute Erkrankungen bestehen.





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