EKG – das Elektrokardiogramm
4. Okt 2008 | Von www.medizin-blog.net | Rubrik: HerzBei einem Elektrokardiogramm, kurz EKG genannt, werden die Herzströme des Menschen aufgezeichnet. Diese Untersuchung wird bei einer Vielzahl von Ärzten, hauptsächlich bei Allgemein- und Kinderärzten sowie Internisten durchgeführt. Die Untersuchung wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen erstattet.
Der Arzt führt die EKG-Untersuchung aus verschiedenen Gründen durch: Im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung oder auch bei Herzbeschwerden, Rhythmusstörungen, hohem Blutdruck usw. Zur Untersuchung werden Elektroden am Körper und den Extremitäten befestigt. Das EKG-Gerät zeichnet anschließend die Herzströme des Patienten auf. Diese werden als Zacken und Kurven auf dem PC oder einem Papierstreifen wiedergegeben. Beim Ruhe-EKG liegt der Patient, beim Belastungs-EKG sitzt er auf einem Fahrrad, das Langzeit-EKG wird für mehrere Stunden am Körper befestigt und meist am nächsten Tag in die Arztpraxis zurückgebracht. Es gibt somit verschiedene Formen des EKGs, die allesamt von der Krankenkasse erstattet werden.
Das EKG ist eine völlig schmerzfreie Untersuchung, die auch schon bei Säuglingen angewendet werden kann. Auch in der Notfallmedizin spielt das EKG eine wichtige Rolle. Bei Verdacht auf einen Herzinfarkt stellt das EKG die wichtigste und aussagekräftigste Untersuchung zur Diagnosefeststellung dar. Das EKG-Gerät kann nicht nur in der Arztpraxis sondern auch im Notarztwagen oder während eines Hausbesuches bei bettlägerigen Patienten verwendet werden.
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