Zahnmarkbehandlung

3. Sep 2009 | Von | Rubrik: Behandlungsmethoden, Zähne

Das Zahnmark (Pulpa) befindet sich innerhalb der Nervkammer des Zahns und besteht aus Blut- und Lymphgefäßen sowie Nervenzellen. Durch dieses Gefäßsystem werden dem Zahn die notwendigen Nährstoffe zugeführt. Das fadenförmige Gewebe des Zahnmarks kann durch tiefe Kariesschäden oder auch Verletzungen im Wurzelkanal beschädigt werden, sich mit Bakterien infizieren und entzünden. Unter Umständen kann sich dabei ein Eiterabszess an der Wurzelspitze im Kieferknochen bilden, welcher den umliegenden Knochen zerstören kann. Symptome für eine Entzündung des Zahnmarks sind spontane und pulsierende Schmerzen sowie eine erhöhte Schmerzempfindlichkeit bei kalten und heißen Speisen.

Bei der Wurzelbehandlung wird der Zahn aufgebohrt, um an das entzündete Zahnmark zu gelangen. Anschließend wird das Zahnmark mit einem kleinen spiralförmigen Instrument, Reibahlen, Reinigungslösungen, Ultraschall oder Laser in einer so genannten Pulpektomie aus dem Inneren der Zahnwurzel entfernt und die Wurzelkanäle gereinigt. Dabei werden die Ränder des Wurzelkanals bearbeitet und geglättet, danach mit einem weichen Material gefüllt und luftdicht sowie blasenfrei verschlossen, damit sich keine Bakterien mehr im Wurzelkanal ansiedeln und vermehren können. Das gummiartige Material verbleibt permanent im Wurzelkanal und wird zusätzlich mit Zahnzement versiegelt.

Mit der Zahnmarkbehandlung kann der Zahn gerettet, die Zahnstruktur weitgehend erhalten und für eine Überkronung vorbereitet werden. Ist nicht mehr genug Zahnstruktur für einen notwendigen Zahnaufbau vorhanden, können in den Wurzelkanal Kunststoff- oder Metallstifte eingesetzt werden, die dem anschließenden Zahnaufbau strukturellen Halt bieten.

Früher war es üblich, Zähne mit einem beschädigten oder abgestorbenen Zahnmark zu extrahieren. Heute ist das Ziel der Zahnmark- bzw. Wurzelbehandlung die Erhaltung des Zahnes. Ist das Wurzelinnere des Zahnes stark verzweigt, kann es sein, dass die Wurzelkanäle auch mit modernen Methoden nicht vollständig gereinigt werden können und kleine Reste des entzündeten Zahnmarks im Wurzelkanal verbleiben. Verbleibende Reste sind nicht immer im abschließenden Kontroll-Röntgenbild zu erkennen und können einen krankmachenden Einfluss auf den Organismus ausüben. In diesem Fall ist eine komplette Extrahierung des Zahnes oder eine Wurzelspitzenresektion erforderlich, bei der die Wurzelspitze chirurgisch abgetrennt und die damit auch die Reste des entzündeten Zahnmarks entfernt werden.

Nach der Extrahierung des Zahnmarks gilt der Zahn als abgestorben, wird jedoch über die Wurzelhaut weiterhin mit Nährstoffen versorgt. Nach der Zahnmark-Extrahierung kann der Zahn jedoch nicht mehr auf Kälte- und Wärmereize, süße oder saure Speisen reagieren. Zähne ohne Zahnmark neigen dazu, mit der Zeit zerbrechlich zu werden. Aus diesem Grund ist nach einer Zahnmarkbehandlung abzuwägen, ob der Zahn nur durch eine Füllung verschlossen werden soll oder eine Zahnkrone zum Einsatz kommt.


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