Rezeptpflichtige Medikamente – nur in der Apotheke

17. Jul 2008 | Von | Rubrik: Arznei und Medikamente

Rezeptpflichtige Medikamente sind eine Gruppe von Medikamenten, die nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezeptes an den Verbraucher abgegeben werden dürfen. Den Apothekern ist es untersagt, rezeptpflichtige Medikamente frei zu verkaufen.

Rezeptpflichtige Medikamente beinhalten spezielle Arzneistoffe entsprechend der Arzneimittelverschreibungsverordnung enthalten und nur auf ein Rezept zu bekommen sind. Die Rechtsgrundlage dafür bildet der § 48 des Arzneimittelgesetzes. Diese Medikamente dürfen nur von Apotheken abgegeben werden. Im Gegensatz zu den rezeptfreien Medikamenten, von denen mittlerweile viele von den Patienten komplett selbst bezahlt werden müssen, sind bei den rezeptpflichtigen Medikamenten in vielen Fällen nur Zuzahlungen zu leisten, den Rest tragen die Krankenkassen. Einige rezeptpflichtige Medikamente, wie zum Beispiel Schlafmittel, Potenzmittel oder Schlankheitsmittel müssen die Patienten auch komplett selbst bezahlen, aber sie können nicht frei gekauft werden.

Die rezeptpflichtigen Medikamente haben oft Inhaltsstoffe, die bei unsachgemäßer Einnahme die Gesundheit des Patienten gefährden können oder abhängig machen. Rezeptpflichtige Medikamente erschweren den Missbrauch, wobei medikamentenabhängige Patienten auch heute immer Mittel und Wege finden, auch ohne Rezept an rezeptpflichtige Medikamente zu kommen. Das Internet bietet dafür breiten Raum. Die rezeptpflichtigen Medikamente sind auf der Verpackung als solche gekennzeichnet und Patienten die diese benötigen müssen regelmäßig einen Arzt aufsuchen, der ihnen dieses Mittel verschreibt. Auf dem Schwarzmarkt werden rezeptpflichtige Medikamente zu überhöhten Preisen gehandelt. Wobei ohne ärztliche Aufsicht eingenommen immer die Gefahr besteht, mit unerwünschten Nebenwirkungen konfrontiert zu werden, das kann letzten Endes zu lebensbedrohlichen Situationen führen.





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