Berufsunfähigkeit - trotz ärztlicher Feststellung häufig Streit mit Versicherern

Feb 22nd, 2009 | Von medizin-blog.net | Medizin & Gesundheit | Rubrik: Allgemeines

Eine Berufsunfähigkeit kann den Einzelnen unter Umständen vor finanzieller Not bewahren, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Hierfür kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

Die monatlich zu zahlenden Beiträge richten sich hierbei stets nach der Risikoeinstufung des Versicherten. Diese beinhaltet verschiedene Faktoren. Hierzu sind beispielsweise das Geschlecht, der Gesundheitszustand und das Lebensalter des Einzelnen zu zählen. Je jünger und gesünder der Versicherungsnehmer ist, umso niedriger fallen folglich die monatlichen Beiträge für ihn aus.

Eine Berufsunfähigkeit kann jedermann treffen. Sie muss stets zwingend von einem anerkannten Arzt festgestellt werden. In diesem Fall sollte der erste Gang zum Hausarzt führen. Dieser überprüft eine eventuelle Berufsunfähigkeit und stellt den Grad dieser fest. Der Versicherte und die Versicherungsgesellschaft können gegen diese Entscheidung Widerspruch erheben. Hieraufhin wird der Fall des Einzelnen vor einem Ärztegremium verhandelt. Dieses besteht aus einem vom Versicherten gewählten Arzt, einem Arzt, den die Versicherungsgesellschaft frei wählen kann und einem unabhängigen Gutachter, die die Berufsunfähigkeit des Versicherten nochmals genau überprüfen.

Erhärtet sich der Verdacht der Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte ab dem Zeitpunkt seines Antrags eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Diese wird für den bei Vertragsabschluss vereinbarten Zeitraum oder bis zur Behebung der Berufsunfähigkeit gezahlt.


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